Finanzkonglomerate-Meldung

Herausforderungen

Finanzkonglomerate-Meldung

Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2454, welche die technischen Durchführungsstandards für die Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats regelt, hat vier Ziele:

1. Harmonisierung und Standardisierung der Berichterstattung: Die Verordnung zielt darauf ab, die Berichterstattung von Finanzinstituten hinsichtlich Risikokonzentrationen und gruppeninternen Transaktionen zu vereinheitlichen. Dies soll sicherstellen, dass die relevanten Daten in einer standardisierten Form und mit einem einheitlichen Format an die zuständigen Aufsichtsbehörden übermittelt werden.

2. Verbesserung der Aufsicht: Durch die detaillierte und standardisierte Meldung von Risikokonzentrationen und gruppeninternen Transaktionen sollen die Aufsichtsbehörden in die Lage versetzt werden, die Risikolage und die Exponierungen von Finanzgruppen besser zu überwachen und zu bewerten. Dies ist wichtig für die Stabilität des Finanzsystems, da solche Risiken bei einer falschen oder unzureichenden Überwachung potenziell systemische Gefahren darstellen können.

3. Erhöhung der Transparenz: Die Verordnung trägt dazu bei, die Transparenz innerhalb von Finanzgruppen zu erhöhen, indem sie sicherstellt, dass Informationen über bedeutende Risikopositionen und interne Transaktionen regelmäßig und in einer standardisierten Weise offengelegt werden.

4. Reduzierung der administrativen Belastung: Durch die Einführung einheitlicher Standards und Meldeformate soll auch die administrative Belastung für Finanzinstitute reduziert werden. Die Institute müssen nicht mehr unterschiedliche Anforderungen in verschiedenen Mitgliedstaaten erfüllen, sondern können sich auf ein einheitliches Meldewesen konzentrieren.

Die Verordnung legt fest, dass die Berichterstattung ab dem 31. Dezember 2023 durch Finanzinstitute in einem standardisierten Format erfolgen muss: XBRL (eXtensible Business Reporting Language). Dieses standardisierte Format ermöglicht erst die Ziele zu erreichen. Durch die strukturierte, maschinenlesbare Berichterstattung wir die Verarbeitung, Analyse und der Austausch von Finanzdaten durch Aufsichtsbehörden erheblich erleichtert. Die vierteljährige Erzeugung der sog. XBRL-Meldungen erfordert eine Softwareunterstützung.

Lösungen

Von der Taxonomy Compliance zum technischen Release

zeb bietet eine Softwarelösung zur XBRL-Finanzkonglomerate-Meldung unter dem Namen „FICOD“ an, die als Software-as-a-Service vollständig von zeb betrieben und gewartet wird, so dass Sie keine eigene IT-Infrastruktur mehr benötigen und sich nicht um die Installation der jährlichen Taxonomie-Updates kümmern müssen. Die Compliance mit den Taxonomie-Anforderungen gem. Durchführungsverordnung (EU) 2022/2454 an die Finanzkonglomerate-Meldung ist somit wiederkehrend sichergestellt. Ein effizienter und revisionssicherer Meldeprozess wird von der Datenbereitstellung bis zur Meldung an die Aufsichtsbehörde unterstützt.

Die Datenbereitstellung erfolgt über eine benutzerfreundliche Schnittstelle in Form der Meldebögen. Auch die Anzeige der Daten innerhalb der Software erfolgt in Form der Meldebögen. Das XBRL-Format für die Meldung wird automatisch erstellt und die XBRL-Validierung wird mit eindeutiger Fehlerberichterstattung und zusätzlicher Korrekturmöglichkeit auf Basis der EIOPA-Taxonomie durchgeführt. In einem Freigabeprozess werden sowohl die einzelnen Meldebögen fachlich als auch die komplette Meldung im Rahmen des 4-Augen-Prinzips freigegeben. Die Meldedatei wird im XBRL-Format heruntergeladen und kann an die Aufsichtsbehörde versandt werden.

Benefits
  • Erzeugung der Finanzkonglomerate-Meldung im XBRL-Format
  • Einfache Befüllung mit Daten
  • Darstellung im Meldebogen-Format
  • XBRL-Validierung
  • Fehlerberichterstattung
  • Korrekturmöglichkeiten
  • Freigabeprozess mit 4-Augen-Prinzip
  • Bereitstellung der jährlichen Taxonomie-Updates
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